Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule für Finanzen NRW ist Frau Susanne Hafer.
Am 09.11.1999 wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) verabschiedet. Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und soll außerdem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer verbessern.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt mit bei der Ausführung des LGG sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben können.
Dies gilt insbesondere bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Angehörige der Fachhochschule sind, wahrzunehmen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau.
Daher zählt eine Mitwirkung / Beteiligung an folgenden Verfahren, sofern sie gleich-stellungsrelevant sein können, zu den Hauptaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
Beurteilungsverfahren
Stellenausschreibungen
Personalauswahlverfahren
Entscheidungen im Bereich von Elternzeit, Beurlaubung und Teilzeit
Versetzungen, Abordnungen, Umsetzungen
Heimarbeit
Neben den Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten kann die Gleichstellungsbeauftragte Maßnahmen vorschlagen, die der Umsetzung des LGG dienen.
Darunter zählen auch Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Beruf / Studium und Familie betreffen.