Senat der Fachhochschule für Finanzen
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Senat der Fachhochschule für Finanzen.

  


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Senat der Fachhochschule für Finanzen

 

Der Senat ist neben dem Leiter ebenfalls Organ der Fachhochschule für Finanzen.

Aufgaben des Senats

Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt. Diese betreffen im Wesentlichen:

  • Behandlung von Grundsatzfragen der Studienreform,

  • Beschlussfassungen über den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie über Satzungen und Ordnungen der Fachhochschule,

  • Beschlussfassung über die Studienordnungen oder Zustimmung zu den Studienordnungen,

  • Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebes,

  • Beschlussfassung über Vorschläge für die Berufung von Professorinnen oder Professoren und Dozentinnen oder Dozenten und Mitwirkung bei der Bestellung von Dozentinnen oder Dozenten,

  • Mitwirkung bei der Bestellung des Leiters der Fachhochschule für Finanzen, seines Stellvertreters und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben,

  • Stellungnahme zu Entwürfen von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Zusammensetzung der Mitglieder des Senats:

Der Senat setzt sich aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen, die allerdings nicht alle in gleicher Weise stimmberechtigt sind.

Mitglieder des Senates mit vollem Stimmrecht sind:

  • der Leiter der Fachhochschule als Vorsitzende oder Vorsitzender oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter,

  • zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten,

  • sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden,

Mitglieder des Senates mit eingeschränktem Stimmrecht (§ 16 Abs. 5 FHGöD) sind:

  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter),

Mitglieder des Senates mit beratender Stimme sind:

  • je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 106 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengesetz) zu bestimmendes Mitglied,

  • die Gleichstellungsbeauftragte,

  • ein vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zu bestimmendes Mitglied

Ferner gehören die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Leiters dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie oder er  nicht stimmberechtigtes Mitglied ist.


Weisungen

Die gewählten Mitglieder des Senates sind an Weisungen nicht gebunden; sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Senat oder in einer Kommission nicht benachteiligt werden.

 

Derzeitige Zusammensetzung des Senats (2011):

 

Vorsitzender des Senats:

Franz Josef Flacke Leiter und Direktor der Fachhochschule für Finanzen
Prof. Dr. Martin Stirnberg Stellvertretender Leiter der Fachhochschule für
Finanzen (in Stellvertretung)

 

Gruppe Professorinnen und Professoren / Dozentinnen und Dozenten:

StAR Ansgar Behlau
Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Prof. Dr. Rüttger Claßen
Prof. Dr. Klaus Dudek
StAR Stefan Göttker
StOAR Jörg Holthaus
Prof. Dr. Heribert Kemper
Prof. Dr. Christoph Uhländer
Prof. Dr. Volker Versin
StARin Rita Wesselmeier

 

Studentinnen und Studenten:

FinAnw Christian Becker
FinAnw Tim Fliege
FinAnwin Maike Langen
FinAnw Jorma Mastalerz
FinAnwin Phillipa van der Breggen
FinAnwin Dominique Wetzlich

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

TBe Christa Lerner
StOI Erich Sander

 

Vertreter der Gewerkschaften / Berufsverbände:

Herr Marc Kleischmann Mitglied Landesleitung DSTG/
Mitglied Vorstand Dbb Nrw
Herr Reinhard Kilmer DGB (Ver.Di), Landesbezirk NRW

 

Gleichstellungsbeauftragte:

StARin Susanne Hafer

 

Vertreterin des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen:

MRin Claudia Potthoff Kowol