Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Der Senat ist neben dem Leiter ebenfalls Organ der Fachhochschule für Finanzen.
Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt. Diese betreffen im Wesentlichen:
Behandlung von Grundsatzfragen der Studienreform,
Beschlussfassungen über den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie über Satzungen und Ordnungen der Fachhochschule,
Beschlussfassung über die Studienordnungen oder Zustimmung zu den Studienordnungen,
Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebes,
Beschlussfassung über Vorschläge für die Berufung von Professorinnen oder Professoren und Dozentinnen oder Dozenten und Mitwirkung bei der Bestellung von Dozentinnen oder Dozenten,
Mitwirkung bei der Bestellung des Leiters der Fachhochschule für Finanzen, seines Stellvertreters und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
Stellungnahme zu Entwürfen von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Der Senat setzt sich aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen, die allerdings nicht alle in gleicher Weise stimmberechtigt sind.
der Leiter der Fachhochschule als Vorsitzende oder Vorsitzender oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter,
zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten,
sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden,
zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter),
je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 106 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengesetz) zu bestimmendes Mitglied,
die Gleichstellungsbeauftragte,
ein vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zu bestimmendes Mitglied
Ferner gehören die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Leiters dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie oder er nicht stimmberechtigtes Mitglied ist.
Weisungen
Die gewählten Mitglieder des Senates sind an Weisungen nicht gebunden; sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Senat oder in einer Kommission nicht benachteiligt werden.
| Franz Josef Flacke | Leiter und Direktor der Fachhochschule für Finanzen |
| Prof. Dr. Martin Stirnberg | Stellvertretender Leiter der Fachhochschule für Finanzen (in Stellvertretung) |
| StAR | Ansgar Behlau |
| Prof. | Dr. Gerd Brüggemann |
| Prof. | Dr. Rüttger Claßen |
| Prof. | Dr. Klaus Dudek |
| StAR | Stefan Göttker |
| StOAR | Jörg Holthaus |
| Prof. | Dr. Heribert Kemper |
| Prof. | Dr. Christoph Uhländer |
| Prof. | Dr. Volker Versin |
| StARin | Rita Wesselmeier |
| FinAnw | Christian Becker |
| FinAnw | Tim Fliege |
| FinAnwin | Maike Langen |
| FinAnw | Jorma Mastalerz |
| FinAnwin | Phillipa van der Breggen |
| FinAnwin | Dominique Wetzlich |
| TBe | Christa Lerner |
| StOI | Erich Sander |
| Herr | Marc Kleischmann | Mitglied Landesleitung DSTG/ Mitglied Vorstand Dbb Nrw |
| Herr | Reinhard Kilmer | DGB (Ver.Di), Landesbezirk NRW |
| StARin | Susanne Hafer |
| MRin | Claudia Potthoff Kowol |