Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Der Lehrbereich Privatrecht (PR) hat im Rahmen der Fachstudien die Aufgabe, die Studenten mit dem System und den Strukturen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenzordnung vertraut zu machen. Das ist Voraussetzung für das Verständnis der steuerrechtlichen Institute. Wegen des engen Bezugs zum Privatrecht gehört auch der Themenbereich Grunderwerbsteuer zu diesem Lehrbereich.
Die einzelnen Themenbereiche des Lehrbereichs Privatrecht werden in der Regel wie folgt unterrichtet:
- Allgemeiner Teil des BGB mit einzelnen Elementen des Schuldrechts
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Grundzüge Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Grunderwerbsteuer
- Schuldrecht Besonderer Teil
- Sicherungsrechte
- Insolvenzrecht
Die dargestellte Reihenfolge und Zuordnung zu den einzelnen Studienabschnitten ist aber nicht verbindlich, sondern kann sich aufgrund organisatorischer oder zeitlicher Vorgaben ändern.