Lehrbereich Privatrecht
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Lehrbereich Privatrecht.

Prof. Dr. Groß-Bölting


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Lehrbereich Privatrecht

 

 

 


 L
ehrbereichsleiter:

 

 Prof. Dr. jur. Klaus Groß-Bölting

 

Herr Prof. Dr. jur. Groß-Bölting

 

 

Der Lehrbereich Privatrecht (PR) hat im Rahmen der Fachstudien die Aufgabe, die Studenten mit dem System und den Strukturen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenzordnung vertraut zu machen. Das ist Voraussetzung für das Verständnis der steuerrechtlichen Institute. Wegen des engen Bezugs zum Privatrecht gehört auch der Themenbereich Grunderwerbsteuer zu diesem Lehrbereich.

Die Unterrichtung des Faches Privatrecht erfolgt im Grundstudium I bis V mit wöchentlich 3 Unterrichtsstunden. Es ist Gegenstand der Zwischenprüfungsklausur am Ende des Grundstudiums II sowie verschiedener Klausuren im Grundstudium III bis V.

Die einzelnen Themenbereiche des Lehrbereichs Privatrecht werden in der Regel wie folgt unterrichtet:

 

  • GS I / II:

        - Allgemeiner Teil des BGB mit einzelnen Elementen des Schuldrechts
        - Sachenrecht
        - Familienrecht

  • GS III:

        - Erbrecht
        - Grundzüge Schuldrecht Allgemeiner Teil

  • GS IV:

        - Grunderwerbsteuer

  • GS V:

        - Schuldrecht Besonderer Teil
        - Sicherungsrechte
        - Insolvenzrecht

 

Die dargestellte Reihenfolge und Zuordnung zu den einzelnen Studienabschnitten ist aber nicht verbindlich, sondern kann sich aufgrund organisatorischer oder zeitlicher Vorgaben ändern.