Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvorschriften an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen regeln. Im Lehrbereich Bilanzsteuerrecht werden deshalb zunächst die Grundsätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studenten einen Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Dazu gehören die Dokumentation der vielfältigen Geschäftsvorfälle aus der Praxis der Betriebe durch Buchungen auf Konten sowie die Erstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umsetzung der Buchführung mit Hilfe der Datenverarbeitung schließt sich an.
Neben den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB lernt der Student die besonderen bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften kennen, um diese auf praxisrelevante Sachverhalte bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens und der Schulden von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) anwenden zu können. Darüber hinaus wird das Recht und die Technik der Bilanzberichtigung aus der Sicht der Außen- (Betriebs-) Prüfung vermittelt.
Das Fach Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung wird im Grundstudium ebenso wie im Hauptstudium überwiegend mit 5 Wochenstunden unterrichtet und ist Gegenstand sämtlicher Aufsichts- sowie Prüfungsklausuren. Das Fach gehört deshalb zum Kernbereich des Studiums an der FHF Nordkirchen.