Lehrbereich Bilanzsteuerrecht
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Lehrbereich Bilanzsteuerrecht.

Regierungsdirektor Bolk


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Lehrbereich Bilanzsteuerrecht

 

 

 


 L
ehrbereichsleiter:

 

 Regierungsdirektor Wolfgang Bolk

Herr Bolk

 

 

Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvorschriften an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen regeln. Im Lehrbereich Bilanzsteuerrecht werden deshalb zunächst die Grundsätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studenten einen Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Dazu gehören die Dokumentation der vielfältigen Geschäftsvorfälle aus der Praxis der Betriebe durch Buchungen auf Konten sowie die Erstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umsetzung der Buchführung mit Hilfe der Datenverarbeitung schließt sich an.

Neben den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB lernt der Student die besonderen bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften kennen, um diese auf praxisrelevante Sachverhalte bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens und der Schulden von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) anwenden zu können. Darüber hinaus wird das Recht und die Technik der Bilanzberichtigung aus der Sicht der Außen- (Betriebs-) Prüfung vermittelt.

Das Fach Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung wird im Grundstudium ebenso wie im Hauptstudium überwiegend mit 5 Wochenstunden unterrichtet und ist Gegenstand sämtlicher Aufsichts- sowie Prüfungsklausuren. Das Fach gehört deshalb zum Kernbereich des Studiums an der FHF Nordkirchen.


Grundstudium

  • Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht
  • Doppelte Buchführung und Buchen auf Konten
  • Abschluss der Konten und Erstellung von Bilanzen
  • Buchführung durch Datenverarbeitung mit dem DATEV-System
  • Berichtigung von Bilanzen (Rechtsfragen und Technik)
  • Handels- und steuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsgrundsätze und deren Bedeutung für die Bilanzierung der Wirtschaftsgüter der Gewerbebetriebe
  • Besondere Bilanzierungsfragen zu Grundstücken, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren, Vorräten, Forderungen und Schulden der Betriebe

 

Hauptstudium

  • Anspruchsvolle Problemkreise des Bilanzsteuerrechts
  • Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften unter Berücksichtigung der besonderen Probleme der Ertragsbesteuerung und der Umsatzsteuer
  • Bilanzierung bei Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer
  • Berichtigung der Bilanzen von Kapitalgesellschaften aus der Sicht der Betriebsprüfung
  • Ergänzend werden Seminare angeboten, in denen die Technik der Bilanzberichtigung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung vermittelt wird.