Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Lehrbereichsleiter:Prof. Dr. rer. pol. Peter Walden |
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Verbraucher belasten soll (Verbrauchsteuer), gesetzestechnisch aber vom Unternehmer geschuldet wird (Verkehrsteuer). Sie ist eine harmonisierte Steuer, denn sie wird in vielen europäischen Staaten nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere der sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) erhoben. Die nationale Umsatzbesteuerung wird damit auch durch die europäische Rechtsprechung zur Gültigkeit und Auslegung des Gemeinschaftsrechts geprägt.
Den Studenten werden im Grundstudium zunächst sachliche Kenntnisse und Methoden vermittelt, die sie befähigen, Grundsachverhalte an Hand des Umsatzsteuergesetzes bis zur rechnerischen Ermittlung der Umsatzsteuer zu bearbeiten. Unter Berücksichtigung der Anforderungen im weiteren Studienverlauf und der berufspraktischen Ausbildung wird ein solides umsatzsteuerliches Grundlagenwissen vermittelt.
Im Hauptstudium stehen die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grenzüberschreitender Leistungen im Europäischen Binnenmarkt, ausgewählte Themen zur Umsatzbesteuerung bei Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften), die Berichtigung des Vorsteuerabzugs und einige umsatzsteuerrechtliche Sonderregelungen im Vordergrund. Nach Abschluss des Hauptstudiums soll der Student befähigt sein, aufbauend auf seinen Kenntnissen über die Systematik des Umsatzsteuerrechts, auch schwierige umsatzsteuerliche Probleme unter Zuhilfenahme von Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur zu lösen.
Das Fach Umsatzsteuer wird im Grund- und Hauptstudium mit 3 bis 4 Wochenstunden unterrichtet. Die Umsatzsteuer ist Gegenstand aller Aufsichts- und Prüfungsklausuren.