Lehrbereich Einkommensteuer
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Lehrbereich Einkommensteuer.

Prof. Dr. Claßen


Adresse (URL): http://www.fhf-nordkirchen.de/03_lehre/02_Lehrbereiche/03_Lehrbereich_Einkommensteuer/index.php


Lehrbereich Einkommensteuer

 

 

 

Lehrbereichsleiter:

 

Prof. Dr. iur. Rüttger Claßen

Herr Prof. Dr. jur. Claßen
 

Der Lehrbereich Einkommensteuer befasst sich insbesondere mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Bestimmung der Einkunftsarten, Ermittlung der Einkünfte / des zu versteuernden Einkommens) sowie der Besteuerung von Personenunternehmen (insbesondere die Besteuerung von Einzelunternehmen). Die Behandlung der Besteuerung der Personengesellschaften erfolgt in Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften. Zusätzlich umfasst der Lehrbereich Einkommensteuer auch die Themen „Internationales Steuerrecht“ (Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Besteuerung von Auslandssachverhalten unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) im Hauptstudium I und II sowie „Gewerbesteuer“ (hier: Besteuerung von Personenunternehmen) im Grundstudium III bis V.

 

Mit ihrem Steueraufkommen ist die Einkommensteuer in ihren unterschiedlichen Erhebungsformen (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) auch heute noch die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Zudem hat sie eine starke gesellschaftliche und soziale Steuerungsfunktion.

 

Das Fach Einkommensteuer begleitet die Studierenden vom Beginn ihres Studiums bis zur Diplomprüfung mit einer variierenden wöchentlichen Stundenzahl von fünf bis acht Stunden (inkl. Internationales Steuerrecht). Es ist sowohl Gegenstand der Prüfungsklausuren (Zwischenprüfung im Grundstudium II und Examensprüfung im Hauptstudium II) als auch der Aufsichtsarbeiten in den übrigen Studienabschnitten.

 

Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung nicht verbindlich ist, sondern ständig den organisatorischen und zeitlichen Vorgaben sowie - gerade im Lehrbereich Einkommensteuer - rechtlichen Änderungen angepasst werden kann.

 

Grundstudium

  • Grundzüge der Besteuerung / Einführung in die Systematik des Einkommensteuerrechts
  • Vorstellung und Ermittlung der sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte insbesondere Besteuerung der Renten)
  • Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Ermittlung des Einkommens (Steuerliche Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen)
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Kinderfreibetrag sowie weitere tarifliche Besonderheiten)
  • Gewerbesteuer (hier: Besteuerung von Personenunterehmen)

 

Hauptstudium

  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG
  • Ertragsbesteuerung im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge und im Erbfall / Erbauseinandersetzung
  • Besteuerung wiederkehrender Bezüge / Versorgungsleistungen
  • Fragen der Betriebsaufspaltung
  • Besteuerung bei Beendigung von Personenunternehmen (Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung im Ganzen, unentgeltliche Betriebsübertragung
  • Einbringungsvorgänge in eine Kapitalgesellschaft.