Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Lehrbereichsleiter:Prof. Dr. iur. Rüttger Claßen |
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Der Lehrbereich Einkommensteuer befasst sich insbesondere mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Bestimmung der Einkunftsarten, Ermittlung der Einkünfte / des zu versteuernden Einkommens) sowie der Besteuerung von Personenunternehmen (insbesondere die Besteuerung von Einzelunternehmen). Die Behandlung der Besteuerung der Personengesellschaften erfolgt in Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften. Zusätzlich umfasst der Lehrbereich Einkommensteuer auch die Themen „Internationales Steuerrecht“ (Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Besteuerung von Auslandssachverhalten unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) im Hauptstudium I und II sowie „Gewerbesteuer“ (hier: Besteuerung von Personenunternehmen) im Grundstudium III bis V.
Mit ihrem Steueraufkommen ist die Einkommensteuer in ihren unterschiedlichen Erhebungsformen (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) auch heute noch die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Zudem hat sie eine starke gesellschaftliche und soziale Steuerungsfunktion.
Das Fach Einkommensteuer begleitet die Studierenden vom Beginn ihres Studiums bis zur Diplomprüfung mit einer variierenden wöchentlichen Stundenzahl von fünf bis acht Stunden (inkl. Internationales Steuerrecht). Es ist sowohl Gegenstand der Prüfungsklausuren (Zwischenprüfung im Grundstudium II und Examensprüfung im Hauptstudium II) als auch der Aufsichtsarbeiten in den übrigen Studienabschnitten.
Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung nicht verbindlich ist, sondern ständig den organisatorischen und zeitlichen Vorgaben sowie - gerade im Lehrbereich Einkommensteuer - rechtlichen Änderungen angepasst werden kann.