Lehrbereich Bewertungsrecht und Vermoegensbesteuerung
Lehrbereichsleiter:
Prof. Dr. iur. Gerd Brüggemann
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Der Lehrbereich Bewertung/Vermögensbesteuerung befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten (Grundstücke, Unternehmen, übrige Vermögenswerte) für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Schenkung- und Erbschaftsteuer sowie mit Fragen der Besteuerung dieser Vermögenswerte mit Grundsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Unterrichtet wird das Fach Bewertung/Vermögensbesteuerung im Grundstudium I bis V sowie im Hauptstudium I* mit einer im jeweiligen Studienabschnitt divergierenden wöchentlichen Stundenzahl von 2 bis 3 Stunden.
Es ist Gegenstand verschiedener Übungsklausuren im Grundstudium I bis V und im Hauptstudium I und II* sowie Gegenstand der Zwischenprüfungs- und Prüfungsklausur*.
Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung allerdings nicht verbindlich ist, sondern den organisatorischen oder zeitlichen Vorgaben angepasst werden kann.
Grundstudium:
- Einführung in das Bewertungsrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen)
- Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bewertung des übrigen Vermögens (z.B. Wertpapiere, Kapitalforderungen und -schulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Abgrenzungsfragen zwischen Grundstücken und Betriebsvorrichtungen
- Einführung in das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen)
- Besteuerung von Schenkungen
- Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bereicherung (Steuerbefreiungen, Freibeträge, Steuersätze)
- Schenkungsteuerliche Einzelfragen
- Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen (z.B. Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch, Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall)
- Ermittlung der Erbschaftsteuer beim Erwerb von Privatvermögen (Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze)
- Zusammenrechnung von Erwerben
- Vor- und Nacherbschaft
- Sonstige erbschaftsteuerliche Einzelfragen
- Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs von Betriebsvermögen (Besondere Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Besondere Behaltensregelungen)
Hauptstudium:
- In Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften werden die Bewertung des Betriebsvermögens von Personen- und Kapitalgesellschaften und die Ermittlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer beim Erwerb von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften vorgestellt.
* in Kooperation mit dem Lehrbereich BStG
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