Lehrbereich Bewertungsrecht und Vermoegensbesteuerung
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Lehrbereich Bewertungsrecht und Vermoegensbesteuerung.

Prof. Dr. Brüggemann


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Lehrbereich Bewertungsrecht und Vermoegensbesteuerung

 

 

 

 Lehrbereichsleiter:

 

 Prof. Dr. iur. Gerd Brüggemann

Herr Prof. Dr. jur. Brüggemann

 

 

Der Lehrbereich Bewertung/Vermögensbesteuerung befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten (Grundstücke, Unternehmen, übrige Vermögenswerte) für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Schenkung- und Erbschaftsteuer sowie mit Fragen der Besteuerung dieser Vermögenswerte  mit Grundsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Unterrichtet wird das Fach Bewertung/Vermögensbesteuerung im Grundstudium I bis V sowie im Hauptstudium I* mit einer im jeweiligen Studienabschnitt divergierenden wöchentlichen Stundenzahl von 2 bis 3 Stunden.

Es ist Gegenstand verschiedener Übungsklausuren im Grundstudium I bis V und im Hauptstudium I und II* sowie Gegenstand der Zwischenprüfungs- und Prüfungsklausur*.

Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung allerdings nicht verbindlich ist, sondern den organisatorischen oder zeitlichen Vorgaben angepasst werden kann.

 

 

Grundstudium:

  • Einführung in das Bewertungsrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen)
  • Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Bewertung des übrigen Vermögens (z.B. Wertpapiere, Kapitalforderungen und -schulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Abgrenzungsfragen zwischen Grundstücken und Betriebsvorrichtungen
  • Einführung in das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen)
  • Besteuerung von Schenkungen
  • Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bereicherung (Steuerbefreiungen, Freibeträge, Steuersätze)
  • Schenkungsteuerliche Einzelfragen
  • Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen (z.B. Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch, Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall)
  • Ermittlung der Erbschaftsteuer beim Erwerb von Privatvermögen (Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze)
  • Zusammenrechnung von Erwerben
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Sonstige erbschaftsteuerliche Einzelfragen
  • Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs von Betriebsvermögen (Besondere Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Besondere Behaltensregelungen)

 

Hauptstudium:

  • In Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften werden die Bewertung des Betriebsvermögens von Personen- und Kapitalgesellschaften und die Ermittlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer beim Erwerb von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften vorgestellt.

 

 
* in Kooperation mit dem Lehrbereich BStG