Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen
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Das duale Studium an der Fachhochschule für Finanzen (FHF) des Landes Nordrhein-Westfalen ruht im Wesentlichen auf zwei Säulen: Zum einen auf dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz. Diese bundesgesetzliche Regelung auf der Grundlage des Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG regelt einheitlich die gesamte Ausbildung aller Beamten der Steuerverwaltungen der Länder. Der dreijährige Vorbereitung „vermittelt den Beamten in einem Studiengang einer Fachhochschule oder einem gleichstehenden Studiengang die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen Dienstes erforderlich sind“ (§ 4 des Gesetzes).
In Ausübung seiner hochschulrechtlichen Zuständigkeiten hat das Land NRW sodann das Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst – FHGöD) erlassen und im Jahre 1976 die FHF gegründet. Danach ist die FHF eine Einrichtung des Landes mit Satzungsrecht. Sie bereitet durch anwendungsbezogene Lehre und Studium auf die berufliche Tätigkeit in der Verwaltung vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordert.
Im Rahmen ihres Auftrages nimmt die Fachhochschule Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die zur wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium an der Fachhochschule erforderlich sind, wahr. Die Fachhochschule leistet darüber hinaus im Rahmen ihres Auftrags durch anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben einen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und fördert den Wissenstransfer.